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Kita Koboldland sagt:

Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Warum ist in der Kita Koboldland die Mindestbetreuungszeit acht Stunden?

Die finanziellen Zuschüsse für die Kita-Betreuung berechnen sich in Sachsen pro Kind, bezogen auf eine 9-Stunden-Betreuung. Wird eine geringere Betreuungszeit vereinbart, sinken anteilsmäßig auch die Zuschüsse. Das Kind ist aber trotzdem da und benötigt eine pädagogische Fachkraft zur Betreuung. Die Folge wäre, dass weniger Fachkräfte für dieselbe Anzahl Kinder in der Kernzeit zur Verfügung stünden. Deshalb hat sich der Omse e.V. als Träger der Kita Koboldland auf eine Mindestbetreuungszeit von acht Stunden (in den kleineren Einrichtungen: neun Stunden) festgelegt, die vertraglich vereinbart wird. Das bedeutet nicht, dass die Kinder diese Zeit in der Kita bleiben müssen, der entsprechende Beitrag muss jedoch bezahlt werden.

Kann ich Stunden „sparen“, d. h. an einem Tag das Kind früher abholen und dafür an einem anderen Tag später abholen als in der vereinbarten Betreuungszeit festgelegt?

Eine Übertragung von Zeitguthaben von einem Tag auf den anderen ist nicht möglich. Die vereinbarte tägliche Betreuungszeit ist die maximale Zeit, die ein Kind in der Kita jeden Tag bleiben kann. Sollte diese Zeit einmal überschritten werden, kann der Kindergarten für jede angefangene weitere Stunde an dem jeweiligen Tag 5 Euro zusätzlichen Beitrag erheben. Sollte das Kind erst nach Ende der offiziellen Öffnungszeit abgeholt werden, ist ein Zusatzbeitrag von 25 Euro zu entrichten. In diesem Fall bleibt eine Betreuungsperson auf jeden Fall mit dem Kind in der Kita, bis eine bevollmächtigte Person das Kind abholt. Wir bitten, wenn möglich, um rechtzeitige Benachrichtigung der Kita, wenn es einmal zu einer Überschreitung der Betreuungszeit kommt. Gegebenenfalls sollte die tägliche Betreuungszeit vertraglich angepasst werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Muss ich den Elternbeitrag auch bezahlen, wenn ich Urlaub habe oder das Kind krank ist?

Ja, der Elternbeitrag ist eine Monatspauschale, die auch fällig wird, wenn das Kind längere Zeit abwesend ist. Die Personal- und Sachkosten fallen in der Kita weiterhin an.

Muss ich mich zum Info-Nachmittag anmelden?

Nein, eine gesonderte vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Info-Nachmittag findet in der Regel am ersten Dienstag im Monat zwischen 15:30 Uhr und 17 Uhr statt. Sie sollten am Tag des Info-Nachmittages noch einmal auf die Homepage schauen: Wenn er ausfällt, würde es dort stehen.

Wann muss ich die Kinder spätestens in die Kita Koboldland bringen?

In der Regel sollten die Kinder bis 9 Uhr gebracht werden. Teilweise finden ab diesem Zeitpunkt geplante Aktivitäten statt (z. B. Morgenkreis, Waldtag) bzw. die Spielgruppen finden sich. Für später kommende Kinder ist es dann oft schwer, noch in den Kita-Alltag hineinzukommen. Im Falle eines Ausflugs müsste das Kind dann in einer anderen Gruppe betreut werden, wenn die Kinder das Haus 9 Uhr verlassen haben. Wenn Sie Ihr Kind dennoch einmal später bringen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Wenn Ihr Kind mit in der Kita frühstückt, sollte es bis spätestens 8 Uhr da sein. Frühstück gibt es ab 7:30 Uhr.

Kann ich Altpapier und Pappe von zuhause in der Kita Koboldland entsorgen?

Ja, diese Möglichkeit besteht bei uns. Wir haben zwei Papiercontainer, die mit Papier- und Pappabfällen gefüllt werden können. Die Kita bekommt von der Entsorgungsfirma pro gefüllten Papiercontainer 5 Euro, die wir zur Unterstützung des pädagogischen Alltags verwenden können.

Kann ich in der Kita Koboldland ein (Schüler-)Praktikum machen?

Die Möglichkeit, Praktika abzuleisten, besteht grundsätzlich. Wir begleiten sowohl Schüler*innen im Orientierungspraktikum, das in der Regel in der 9. Klasse stattfindet, als auch Praktikant*innen in der Ausbildung zum Sozialassistenten und zum Erzieher oder während eines Studiums. Die Kapazitäten dafür sind begrenzt, weil wir allen Praktikant*innen eine angemessene Begleitung gewähren wollen. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an die Leitung der Kita Koboldland. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Mein Kind ist von der Krippe in den Kindergarten gewechselt, obwohl es noch nicht drei Jahre alt ist. Bezahle ich jetzt den geringeren Kindergarten-Beitrag?

In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass Kinder schon vor der Vollendung des dritten Lebensjahres in den Kindergarten-Bereich kommen, weil sie bereits den entsprechenden Entwicklungsstand aufweisen. Die Elternbeiträge richten sich jedoch nach der Beitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden. Darin ist festgelegt, dass der geringere Kindergarten-Beitrag erst in dem Monat fällig wird, der dem Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres folgt. So ist es möglich, dass Ihr Kind zwar gar nicht mehr in der Kinderkrippe ist, Sie aber dennoch den Krippenbeitrag bezahlen.